Nr. 4b – Narkose bei Diastrophischer Dysplasie (DTD)

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Dieses Informationsblatt können Sie als Betroffener oder als Elternteil eines Kindes mit DTD an Ihren Narkosearzt weiterreichen, wenn eine Operation geplant ist.

Der Narkosearzt ist ein erfahrener Fachmann für die Narkose beziehungsweise die Versorgung und Sicherheit des Patienten vor, während und nach einer Operation. Insofern benötigt er für seine Tätigkeit keine weiteren Hinweise. Da aber Skelettdysplasien wie DTD sehr selten sind, kann kaum ein Narkosearzt spezielle Erfahrungen damit gemacht haben. Allein dies auszugleichen, ist Absicht dieses Merkblatts.

Zusätzliche Informationen

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