Unser Engagement für Barrierefreiheit im Web
Der Bundesverband Kleinwüchsiger Menschen und ihrer Familien e.V. (BKMF) setzt sich dafür ein, seine Website für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von Beeinträchtigung oder eingesetzten Hilfsmitteln wie Bildschirmlesegeräten, Bildschirmvergrößerungssoftware oder alternativen Tastatureingabegeräten.
Laufende Bemühungen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Stufe AA, als international anerkanntem Standard für digitale Barrierefreiheit. Bei jeder neuen Seite und jeder neuen Funktion prüfen wir Design, Code und Inhalte anhand dieser Richtlinien.
Wir testen unsere Inhalte regelmäßig mit gängigen Analyse-Tools, durch Navigation ausschließlich per Tastatur sowie mit Screenreadern (wie Android TalkBack und iOS Voice Over), um auch auf mobilen Geräten eine verlässliche Nutzung sicherzustellen.
Bereits umgesetzte Verbesserungen
- Alternativtexte für Bilder und grafische Inhalte hinzugefügt
- ARIA-Attribute und -Rollen für interaktive Elemente und Navigationsbereiche
- Korrektur der mobilen Navigation für Screenreader-Nutzung
- Verbesserte Kontrastwerte gemäß WCAG AA
- Regelmäßige technische Prüfung auf bestehende Barrierefreiheitsprobleme
Bereiche, an denen wir aktuell arbeiten
- Einzelne unzureichende Kontrastverhältnisse
- Fehlende oder unpassende Alternativtexte
- Unklare Tab-Reihenfolge auf einzelnen Unterseiten
- Fehlende Attribute bei einzelnen interaktiven Elementen
- Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
Wir bemühen uns, bkmf.de so zugänglich wie möglich zu gestalten. Für Inhalte und Websites Dritter, auf die wir verlinken, können wir jedoch keine Garantie für Barrierefreiheit übernehmen.
Kontakt bei Barrieren
Wenn du auf unserer Website auf Hindernisse stößt oder Hilfsmittel nutzt und dabei Schwierigkeiten hast, freuen wir uns über deine Rückmeldung:
- Telefon: 0421 / 33 61 69-0
- E-Mail: info@bkmf.de
Wir bemühen uns, Anfragen zeitnah zu beantworten und gemeldete Probleme schnellstmöglich zu beheben.
Stand dieser Erklärung: 20. August 2026