Covid 19 – Neue Sonderregelungen

02/04/2020

Liebe Mitglieder und Interessierte,

der Gemeinsame Bundesausschuss hat kurzfristig folgende Regelungen im Zuge der Bewältigung der Covid-19 Pandemie unter Mitarbeit der Patientenvertretung auf den Weg gebracht. Hier ist eine Auswahl der Themen, die euch interessieren könnten, als Zusammenfassung:

  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für 14 Tage: Rückwirkend ab dem 23. März 2020 und befristet bis zum 19. April 2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese und zwar im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung erfolgen. Der Beschluss wurde von der Rechtsaufsicht genehmigt und ist bereits in Kraft getreten.
  • Verordnung von Arzneimitteln aufgrund telefonischen Kontakts: Das Ausstellen einer neuen Verordnung von Arzneimitteln durch Arztpraxen ist auch nach telefonischer Anamnese möglich. Die Verordnungsmöglichkeiten von Krankenhäusern bei Entlassung einer Patientin oder eines Patienten werden flexibilisiert.
  • Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und postalisch an die oder den Versicherten übermittelt werden, sofern bereits zuvor aufgrund der selben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die verordnende Vertragsärztin oder den verordnenden Vertragsarzt erfolgt ist. Bisher war es so, dass Hilfsmittelverordnungen, bei denen die Versorgung nicht innerhalb von 28 Tagen aufgenommen wurde, ihre Gültigkeit verloren haben. Diese Regelung ist nun ausgesetzt.
  • Sonderregelungen für die Verordnung von Heilmitteln: Folgeverordnungen innerhalb und außerhalb des Regelfalls können auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und vom Arzt per Post an den Versicherten übermittelt werden, sofern bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch den verordnenden Arzt erfolgt ist. Die Regelungen, wonach Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Heilmittelbehandlung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Regelfall: 14 Tage, Podologie/ Ernährungsberatung: 28 Tage) begonnen wird, werden ausgesetzt. Gleiches gilt für die Maßgabe, dass Behandlungen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden dürfen. Diese befristeten Spezialregelungen bzw. die Aussetzung der vorhandenen Regelungen gelten auch dann, wenn die Verordnung durch einen Vertragszahnarzt ausgestellt wurde.
  • Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld. Weitere Infos findet ihr hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
  • Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (U6 – U9) können auch außerhalb der geltenden Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt werden. Ziel ist es, nicht unbedingt notwendige Patientenkontakte in den Praxen zu vermeiden. Weitere Infos dazu findet ihr hier: https://www.kbv.de/html/1150_45165.php
  • Aussetzen der Pflegegradbegutachtung: Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ab sofort jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Weitere Infos hier:  https://www.mds-ev.de/aktuell/aktuelle-meldungen/2020-03-27.html

In-Kraft-Treten der Regelungen

Die meisten Regelungen sind bereits in Kraft und gelten bis zum 31.05.2020. Über relevante Änderungen halten wir euch natürlich auf dem Laufenden. Den aktuellen Stand der Regelungen könnt ihr unter folgendem Link ersehen (auf den Beschluss klicken):

https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona

Liebe Grüße und bleibt alle gesund
Euer BKMF

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